Die Beitragsnachweise zur Sozialversicherung müssen zwei Arbeitstage vor der Fälligkeit bei der Einzugstelle vorliegen. Dieser Termin gilt einheitlich für alle Krankenkassen.
Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Ein verbleibender Restbeitrag wird zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig.
Der maschinell zu übermittelnde Beitragsnachweis muss spätestens zu Beginn (0.00 Uhr) des fünftletzten Bankarbeitstages vorliegen.
| Abgabe des Beitragsnachweises | Beitragsfälligkeit | |
| Januar | 25. | 27. |
| Februar | 23. | 27. |
| März | 26. | 28. |
| April | 24. | 26. |
| Mai | 24. | 29. |
| Juni | 25. | 27. |
| Juli | 25. | 27. |
| August | 27. | 29. |
| September | 24. | 26. |
| Oktober | 24. | 26. |
| November | 26. | 28. |
| Dezember | 19.* | 21.* |
* Sowohl der 24. als auch der 31. Dezember gelten nicht als bankübliche Arbeitstage.
Bitte beachten Sie: Für die Fälligkeitstermine ist der Hauptsitz der Einzugsstelle maßgebend. Die IKK gesund plus hat ihren Hauptsitz in Magdeburg (Sachsen-Anhalt). Hier ist der 31. Oktober ein gesetzlicher Feiertag und gilt daher nicht als Arbeitstag.
Schnelle und einfache Berechnung? Nutzen Sie z.B. folgenden Online-Rechner:
» Gehaltsrechner
Direkte Abrechnung? Stellen Sie auf Datenübertragung um oder nutzen Sie den Service sv.net.
» Abrechnung online
Der Firmenservice der IKK gesund plus berät Sie ausführlich. Firmen erreichen Ihren persönlichen Ansprechpartner in der Zeit von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr.
» Kontakt zum Firmenservice
Erledigen Sie Geschäfte bequem online in unserer Internetfiliale und sparen Sie so Zeit!
» weitere Informationen
Sie sind noch nicht angemeldet?
» Zur Registrierung
Sie sind bereits registriert?
» Zum Login