Einheitliche Abgabe- und Fälligkeitstermine

Die Beitragsnachweise zur Sozialversicherung müssen zwei Arbeitstage vor der Fälligkeit bei der Einzugstelle vorliegen. Dieser Termin gilt einheitlich für alle Krankenkassen.


Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Ein verbleibender Restbeitrag wird zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig.

Der maschinell zu übermittelnde Beitragsnachweis muss spätestens zu Beginn (0.00 Uhr) des fünftletzten Bankarbeitstages vorliegen.

Abgabe- und Fälligkeitstermine 2012

 

Abgabe des Beitragsnachweises

Beitragsfälligkeit

Januar

25.

27.

Februar

23.

27.

März

26.

28.

April

24.

26.

Mai

24.

29.

Juni

25.

27.

Juli

25.

27.

August

27.

29.

September

24.

26.

Oktober

24.

26.

November

26.

28.

Dezember

19.*

21.*

* Sowohl der 24. als auch der 31. Dezember gelten nicht als bankübliche Arbeitstage.

Bitte beachten Sie: Für die Fälligkeitstermine ist der Hauptsitz der Einzugsstelle maßgebend. Die IKK gesund plus hat ihren Hauptsitz in Magdeburg (Sachsen-Anhalt). Hier ist der 31. Oktober ein gesetzlicher Feiertag und gilt daher nicht als Arbeitstag.

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