Mit dem Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz) vom 22.12.2010 wurde zum 01.01.2011 im Zusammenhang mit der Erhebung von Zusatzbeiträgen ein Sozialausgleichsverfahren eingeführt. Die Krankenkassen dürfen demnach Zusatzbeiträge seit dem 01.01.2011 ausschließlich einkommensunabhängig in festen Eurobeträgen erheben. Eine eventuelle finanzielle Überforderung des Mitglieds wird im Rahmen des Sozialausgleichs berücksichtigt.
Wir werden Sie an dieser Stelle über alles Wissenswerte zum Sozialausgleich sowie den damit verbundenen Themen informieren.
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