Datenübertragung per Lohnabrechnungsprogramm

Arbeiten Sie in Ihrem Betrieb mit einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm (mit ITSG-Zertifikat), um Dateien für die Datenfernübertragung (DFÜ) bereitzustellen? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten, Ihre Daten schnell und bequem an die IKK zu übermitteln:

  • per File-Transfer über KKS/FTAM, diese Möglichkeit empfiehlt sich vor allem bei größeren Datenmengen.
  • per E-Mail, diese Möglichkeit empfiehlt sich eher bei kleineren Datenmengen.

Inhalt

Datenübermittlung per File Transfer KKS/FTAM

Sie wollen größere Datenmengen über eine ISDN-Leitung an die Krankenkasse übermitteln? Unter Nutzung des Übermittlungsstandards KKS (Krankenkassenkommunikationssystem) und dem geforderten Transportprotokoll FTAM (File Transfer Access Protokoll) können Sie Ihre Daten dafür aufbereiten. Die dazu erforderliche Software erhalten Sie beim Anbieter Ihres Lohnabrechnungsprogramms.

Technische Voraussetzungen (Mindestausstattung):

  • Windows 98, Windows NT 4.0, Windows 2000 oder höhere Windows-Anwendungen
  • 32 MB Hauptspeicher
  • 170 MB Festplattenspeicher
  • CAPI-fähige ISDN-Karte inkl. ISDN-Basisanschluss
  • Kommunikationssoftware KKS/FTAM

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Datenübermittlung per E-Mail

Sie können Meldungen und Beitragsnachweise zur Sozialversicherung auch per E-Mail an die Krankenkasse übermitteln, sofern die Daten durch ein zugelassenes und systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm erzeugt wurden. Für die korrekte Übermittlung der Daten per E-Mail ist das Softwareprodukt dakota.ag im Handel erhältlich. Es ist speziell auf die Anforderungen des Datenaustauschs mit den gesetzlichen Krankenkassen abgestimmt. Wenn Ihr Softwarelieferant dakota.ag oder PERFIDIA für die Datenübermittlung anbietet, ist die E-Mail-Adresse mit der zuständigen Annahmestelle der Innungskrankenkassen bereits eingestellt.

Technische Voraussetzungen (Mindestausstattung):

  • Windows 98, Windows NT (mit Service-Pack 5), Windows 2000, Windows XP oder höhere Windows-Anwendungen
  • 6 MB Hauptspeicher
  • ca. 10 MB Festplattenspeicher
  • Internetzugang
  • E-Mail-Software

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Daten gebündelt versenden

Ihr Betrieb hat mehrere Niederlassungen, die Sie in Ihrer Lohnabrechungssoftware getrennt verwalten? Und anschließend versenden Sie Ihre Beitragsnachweise an die Krankenkasse per E-Mail für jeden Teilbetrieb in einer gesonderten Datei? Das hat folgenden Nachteil: Sie erhalten dann nämlich auch automatisch für jede Datei eine gesonderte Quittung. Die anschließende Zuordnung der Quittungen zu den verschiedenen Abrechnungsbetrieben bzw. Mandanten kann aufwändig werden. Besonders betroffen sind hiervon Steuerbüros, die Dateien für viele Mandantenbetriebe versenden. Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit, Beitragsnachweise für mehrere Betriebe oder Mandanten gebündelt in einer Datei zu versenden. Für diese Datei erhalten Sie dann lediglich eine Quittung. Anhand der Betriebnummern in den Beitragsnachweisen kann die Datenannahmestelle die Daten jederzeit korrekt zuordnen. Auch Ihre Meldungen an die Krankenkasse können Sie auf die gleiche Weise in einer Datei zusammenfassen.

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Aktuelle E-Mail-Adresse für die Datenübermittlung

Bitte beachten Sie: Die aktuelle E-Mail-Adresse für die Datenlieferung lautet ab sofort ag@gkv-daten.de

Damit gehen die Daten unmittelbar bei der BITMARCK Service GmbH ein. Der direkte Weg hat für Sie als Arbeitgeber den Vorteil, dass Ihre Meldungen und Beitragsnachweise schneller ankommen. Außerdem spart die IKK gesund plus dadurch Kosten. Für die Umsetzung der Adressänderung in Ihrer Lohnabrechnungssoftware haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können das aktuelle Update der Software dakota.ag, die die Datenübermittlung an die gesetzlichen Krankenkassen steuert, beziehen. Darin ist die geänderte E-Mail-Adresse bereits gespeichert.
  • Sie können die aktuelle Adresse in dakota.ag (ab der Produktversion 3.0) auch selbst einpflegen.
  • Wenn Sie anstelle von dakota.ag die alternative Software PERFIDIA verwenden, bitten Sie Ihren Software-Lieferanten um Unterstützung beim Einpflegen der geänderten Adresse.

Beachten Sie bitte in jedem Fall, dass über diese Adresse ausschließlich Daten versandt werden können. Falls Ihre Meldungen und Beitragsnachweise von einem Steuerberater übermittelt werden, informieren Sie bitte den Steuerberater über die Adressänderung. Nutzer von sv.net müssen sich nicht umstellen, hier gilt nach wie vor die im Programm vorgegebene Adresse.

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