Arbeiten Sie in Ihrem Betrieb mit einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm (mit ITSG-Zertifikat), um Dateien für die Datenfernübertragung (DFÜ) bereitzustellen? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten, Ihre Daten schnell und bequem an die IKK zu übermitteln:
Sie wollen größere Datenmengen über eine ISDN-Leitung an die Krankenkasse übermitteln? Unter Nutzung des Übermittlungsstandards KKS (Krankenkassenkommunikationssystem) und dem geforderten Transportprotokoll FTAM (File Transfer Access Protokoll) können Sie Ihre Daten dafür aufbereiten. Die dazu erforderliche Software erhalten Sie beim Anbieter Ihres Lohnabrechnungsprogramms.
Technische Voraussetzungen (Mindestausstattung):
Sie können Meldungen und Beitragsnachweise zur Sozialversicherung auch per E-Mail an die Krankenkasse übermitteln, sofern die Daten durch ein zugelassenes und systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm erzeugt wurden. Für die korrekte Übermittlung der Daten per E-Mail ist das Softwareprodukt dakota.ag im Handel erhältlich. Es ist speziell auf die Anforderungen des Datenaustauschs mit den gesetzlichen Krankenkassen abgestimmt. Wenn Ihr Softwarelieferant dakota.ag oder PERFIDIA für die Datenübermittlung anbietet, ist die E-Mail-Adresse mit der zuständigen Annahmestelle der Innungskrankenkassen bereits eingestellt.
Technische Voraussetzungen (Mindestausstattung):
Ihr Betrieb hat mehrere Niederlassungen, die Sie in Ihrer Lohnabrechungssoftware getrennt verwalten? Und anschließend versenden Sie Ihre Beitragsnachweise an die Krankenkasse per E-Mail für jeden Teilbetrieb in einer gesonderten Datei? Das hat folgenden Nachteil: Sie erhalten dann nämlich auch automatisch für jede Datei eine gesonderte Quittung. Die anschließende Zuordnung der Quittungen zu den verschiedenen Abrechnungsbetrieben bzw. Mandanten kann aufwändig werden. Besonders betroffen sind hiervon Steuerbüros, die Dateien für viele Mandantenbetriebe versenden. Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit, Beitragsnachweise für mehrere Betriebe oder Mandanten gebündelt in einer Datei zu versenden. Für diese Datei erhalten Sie dann lediglich eine Quittung. Anhand der Betriebnummern in den Beitragsnachweisen kann die Datenannahmestelle die Daten jederzeit korrekt zuordnen. Auch Ihre Meldungen an die Krankenkasse können Sie auf die gleiche Weise in einer Datei zusammenfassen.
Bitte beachten Sie: Die aktuelle E-Mail-Adresse für die Datenlieferung lautet ab sofort ag@gkv-daten.de
Damit gehen die Daten unmittelbar bei der BITMARCK Service GmbH ein. Der direkte Weg hat für Sie als Arbeitgeber den Vorteil, dass Ihre Meldungen und Beitragsnachweise schneller ankommen. Außerdem spart die IKK gesund plus dadurch Kosten. Für die Umsetzung der Adressänderung in Ihrer Lohnabrechnungssoftware haben Sie folgende Möglichkeiten:
Beachten Sie bitte in jedem Fall, dass über diese Adresse ausschließlich Daten versandt werden können. Falls Ihre Meldungen und Beitragsnachweise von einem Steuerberater übermittelt werden, informieren Sie bitte den Steuerberater über die Adressänderung. Nutzer von sv.net müssen sich nicht umstellen, hier gilt nach wie vor die im Programm vorgegebene Adresse.
Schnelle und einfache Berechnung? Nutzen Sie z.B. folgenden Online-Rechner:
» Gehaltsrechner
Direkte Abrechnung? Stellen Sie auf Datenübertragung um oder nutzen Sie den Service sv.net.
» Abrechnung online
Der Firmenservice der IKK gesund plus berät Sie ausführlich. Firmen erreichen Ihren persönlichen Ansprechpartner in der Zeit von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr.
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