Häufiger und mehr Bildungsprämie

Der Wandel zur Informations- und Wissensgesellschaft ist in Deutschland längst vollzogen, Bildung ist der Schlüssel zum beruflichen Erfolg des Einzelnen und – aus Sicht der Unternehmen – für das so wichtige Fachkräfteangebot.


Am 1. Januar 2010 ist eine neue Förderrichtlinie für die Bildungs- prämie in Kraft getreten. Damit sind sowohl die Einkommensgrenzen als auch der individuelle Höchstzuschüsse angehoben worden. Ein Anspruch besteht also jetzt zum einen häufiger, das heißt für eine größere Zielgruppe. Zum anderen erhalten Erwerbstätige in Deutschland für ihre berufliche Weiterbildung nun einen bis zu 346 Euro höheren Zuschuss in Form des Prämiengutscheins.

Bereits seit Dezember 2008 zahlt der Staat aus Mitteln des Europä- ischen Sozialfonds (ESF) als Bildungsprämie maximal 154 Euro. Damit können Erwerbstätige einmal im Jahr die Aufwendungen für einen Kurs oder eine Prüfung der beruflichen Weiterbildung bis zur Hälfte bestreiten. Mit 500 Euro ist der Förderrahmen seit dem 1. Januar 2010 mehr als verdreifacht worden. Dies geschieht vermutlich, um den Prämiengutschein endlich aus seinem Schattendasein zu führen, denn die Inanspruchnahme blieb bislang deutlich hinter den Erwartungen zurück.

 

 

 

 

 

 

 

 

Inhalt

Gruppe der Förderberechtigten

Mit der vermeintlich gleichen Zielsetzung erfolgte eine andere Anpassung der Förderrichtlinie, denn auch die Gruppe der Förder- berechtigten ist vergrößert worden: Wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 25.600 Euro (51.200 Euro für gemeinsam Veranlagte) bekommt, kann von der Bildungsprämie profitieren. Nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung werden damit jetzt rund 21 Millionen bzw. zwei Drittel aller Erwerbstätigen in Deutschland in den anspruchsberechtigten Personenkreis einbezogen.

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Einkommensgrenzen

Die Einkommensgrenzen waren zuletzt erst mit dem sogenannten Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz zum Stichtag 1. April 2009 angehoben worden. Die Grenze lag seither bei 20.000/40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen. Hat sich die Berechnung der Einkommensgrenzen bis Ende 2009 am Vermögensbildungsgesetz orientiert, regelt die Förderrichtlinie dies nunmehr durch einen Verweis auf das Wohnungsbauprämiengesetz; dadurch sind die höheren Einkommensgrenzen möglich.

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Ziele

„Mit der Bildungsprämie wollen wir Erwerbstätige dabei unterstützen, sich für die Arbeitswelt fit zu halten. Mit den neuen Förderbedingungen können wir noch mehr Menschen mit noch höheren Zuschüssen helfen“, so Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Annette Schavan in Berlin anlässlich der Anpassung der Richtlinie. „Durch die 425 Beratungsstellen bundesweit, in denen die Prämiengutscheine zu erhalten sind, und die kostenlose bundesweite Hotline ist der Zugang zu dieser Förderung so einfach wie möglich gehalten.“

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Befristung verlängert

Unverändert gilt: Die „Richtlinie zur Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen im Rahmen der Bildungsprämie“ ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2011. Diese Befristung wurde auf 2 Jahre verlängert!

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Tipp

Ausführliche Informationen zur Bildungsprämie und den Beratungsstellen vor Ort erhalten Sie unter der kostenlosen Rufnummer 0800/2623 000 und auf der eigens eingerichteten Internetseite: www.bildungspraemie.info

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