Bekanntermaßen wird der elektronische Datenaustausch zu Entgeltersatzleistungen zum 01.07.2011 für alle Arbeitgeber verpflichtend.
Die Verdienstbescheinigungen zum Erhalt von Entgeltersatzleistungen (z.B. Krankengeld und Mutterschaftsgeld) sind ausschließlich per gesicherter und verschlüsselter Datenübertragung zu übermitteln. Wichtig: Im Bereich Krankengeld wird der Arbeitgeber von der Krankenkasse nicht mehr per Post zur Abgabe einer Verdienstbescheinigung informiert.
Der Meldesatz ist vom Arbeitgeber fünf Arbeitstage vor dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit einschließlich anrechenbarer Vorerkrankungen auszulösen.
Antworten auf Anfragen zu Vorerkrankungen und fehlerhaften Entgeltbescheinigungen erfolgen ab dem 01.07.2011 nur noch über den elektronischen Datenaustausch.
Tipp:
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Sie haben Interesse am Aufbau der einzelnen Datenbausteine, an den Verfahrensbeschreibungen, Gemeinsamen Grundsätzen und Fehlerkatalogen?
Im Internet finden Sie alle Informationen auf dem jeweils aktuellsten Stand.
» www.datenaustausch.de
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