Wahl des Umlagesatzes bis 31.01.2012

Arbeitgeber, die aufgrund ihrer Beschäftigtenanzahl an der Umlage 1 (Aufwendungen bei Krankheit) teilnehmen, können jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres einen anderen Erstattungs- und Umlagesatz wählen.


Wenn Sie für das Jahr 2012 eine Änderung wünschen, teilen Sie uns bitte den neuen Erstattungs- und Umlagesatz bis zum 31.01.2012 auf dem » Antwortfax mit.

An Ihre Entscheidung sind Sie das gesamte Kalenderjahr 2012 gebunden. Wünschen Sie keine Änderung, verbleibt es bei Ihrem bisherigen Erstattungs- und dem damit verbundenen Umlagesatz. Eine Mitteilung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Ob Sie zum berechtigten Personenkreis gehören und somit an der Umlage 1 teilnehmen, können Sie mit unserem » Umlagerechner.

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Senkung des ermäßigten Umlagesatzes auf 1,2 Prozent

Sparsame Mittelverwendung und ein Einnahmeüberschuss führten zu einer Senkung des ermäßigten Umlagesatzes. Arbeitgeber, die sich bei der Wahl des Erstattungssatzes für den ermäßigten Satz (40 %) entscheiden, haben dafür nur noch einen Umlagesatz in Höhe von 1,2 % (bisher 1,5 %) zu entrichten. Dies hat der Verwaltungsrat der IKK gesund plus arbeitgeberseitig am 15.12.2011 beschlossen. Die Änderung trat zum 01.01.2012 in Kraft.

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Erstattungsanträge: Nutzen Sie die Möglichkeit der Verrechnung

Aufgrund der Beitragsfälligkeit zum drittletzten Bankarbeitstag und der damit verbundenen vorgezogenen Beitragsabrechnung kommt es auch in diesem Zusammenhang bei den bereits übermittelten Erstattungsanträgen häufig zu Korrekturen (Stornierungen), die in der Summe nur um wenige Cent vom ursprünglichen Antrag abweichen. Damit diese geringen Beträge nicht nachgefordert bzw. zurückerstattet werden müssen, nutzen Sie die Möglichkeit der Verrechnung mit dem Beitragskonto. Dazu genügt die entsprechende Eingabe in der Abrechnungssoftware (Datenbaustein Bankverbindung).

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