Der Deutsche Bundestag hat am 8. Juli 2010 das „Gesetzes für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt – Beschäftigungschancengesetz“ verabschiedet.
Damit soll unter anderem die Möglichkeit für Auslandsbeschäftigte und Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit, in der Arbeitslosenversicherung ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag einzugehen (freiwillige Weiterversicherung), unter Berücksichtigung der gewonnenen Erfahrungen fortgeführt werden.
Mit dem Gesetzgebungsverfahren für das Beschäftigungschancengesetz hat die Bundesregierung hinsichtlich der freiwilligen Arbeitslosenversicherung unter anderem die folgenden Änderungen umgesetzt:
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