Ausbildungsbeginn - was gilt es zu beachten

  • Versicherungspflicht
    Unabhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung unterliegen zur Berufsausbildung Beschäftigte der Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Aus diesem Grund ist für Ihren Azubi eine Anmeldung (Grund: "10") mit dem Personengruppenschlüssel "102" zu erstellen.

  • Beiträge
    Die sonst bei einem Arbeitsentgelt zwischen 400,01 und 800,00 EUR zu berücksichtigende Gleitzone findet bei Auszubildenden keine Anwendung. Außerdem ist bei einer darunter liegenden Vergütung nicht von einem Minijob auszugehen. Dafür gilt aber exklusiv für Lehrlinge die sog. Geringverdienerregelung, nach der bis zu einem monatlichen Entgelt von 325 EUR allein der Betrieb die Sozialversicherungsbeiträge zu tragen hat. Wird diese Grenze überschritten, teilen sich – bis auf den zusätzlichen Beitrag in der Krankenversicherung und den Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung – Auszubildender und Ausbilder den Beitrag je zur Hälfte.

  • Umlageverfahren
    Bei der Feststellung der Teilnahme am Umlageverfahren U1 (Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit) werden Auszubildende nicht mitgezählt. Ist Ihr Unternehmen umlagepflichtig, sind jedoch auch aus den Arbeitsentgelten der Lehrlinge Umlagen zu entrichten.

  • Rentenversicherungsnummer
    Sofern für Ihren Azubi noch keine Versicherungsnummer vergeben wurde, ist diese mit der Anmeldung zu beantragen. Dafür sind lediglich die Geburtsinformationen einzutragen. Bei erstmaligem Beschäftigungsantritt wird mit der Anmeldung beim Rentenversicherungsträger gleichzeitig die Ausstellung des Sozialversicherungsausweises eingeleitet.

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