Gleitzone für Geringverdiener

Die Gleitzone soll dafür sorgen, dass niedrig bezahlte Jobs für Arbeitnehmer attraktiv bleiben: Überschreiten Geringverdiener die 400-Euro-Grenze, werden sie durch die Regelung nicht gleich mit dem vollen Beitragsanteil zur Sozialversicherung belastet.


Bezieht ein Arbeitnehmer regelmäßig ein monatliches Entgelt von 400,01 EUR bis 800 EUR, liegt er mit seinem Verdienst seit dem 1. April 2003 in einer Gleitzone. Hier steigen die Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung gleitend von einem ermäßigten auf das reguläre Niveau an. Bei mehreren Beschäftigungen zählt das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt. Die Ermäßigung bezieht sich nur auf die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers - und nicht auf die des Arbeitgebers. Einer Ihrer Mitarbeiter verdient mindestens 400,01 EUR und höchstens 800 EUR? Dann berechnen Sie die Beiträge zur Sozialversicherung auf Grundlage der so genannten "fiktiven beitragspflichtigen Einnahme".

Übrigens: Mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen müssen addiert werden. Liegt der gesamte Verdienst über 800 EUR, gelten die Regelungen der Gleitzone nicht. Die Gleitzone gilt ferner nicht bei Auszubildenden, und zwar auch dann nicht, wenn das Arbeitsentgelt unter 800 EUR liegt.

» Berechnungsformel für die Gleitzone

Kontakt

Rund um die Uhr zum Nulltarif!

0800 8579840

» Kontaktformular
» CallBack-Service

Rechner

Schnelle und einfache Berechnung? Nutzen Sie z.B. folgenden Online-Rechner:
» Gehaltsrechner

Abrechnung

Direkte Abrechnung? Stellen Sie auf Datenübertragung um oder nutzen Sie den Service sv.net.
» Abrechnung online

Service

Der Firmenservice der IKK gesund plus berät Sie ausführlich. Firmen erreichen Ihren persönlichen Ansprechpartner in der Zeit von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr.
» Kontakt zum Firmenservice

WebCenter

Erledigen Sie Geschäfte bequem online in unserer Internetfiliale und sparen Sie so Zeit!
» weitere Informationen
Sie sind noch nicht angemeldet?
» Zur Registrierung
Sie sind bereits registriert?
» Zum Login